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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen kann jeder, der schwimmen kann, gesund ist und die in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erfüllt.

Eigene Boote und Ausrüstung müssen mit den notwendigen sicherheitsrelevanten Dingen (wie z.B. Auftriebskörpern, Wurfsack, Helm, Schwimmweste usw.) ausgestattet sein.



2. Anmeldung/ Vertragsabschluss:

Die Anmeldung kann schriftlich (per Post / E-Mail) oder telefonisch erfolgen und wird durch unsere schriftliche Bestätigung per E-Mail für beide Seiten verbindlich. Gleichzeitig erhalten Sie die Rechnung. Innerhalb von 14 Tagen sind 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Bei einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn muss mit Eingang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen der gesamte Kurspreis bezahlt werden.

Wenn nach der 14-tägigen Frist weder der Reisepreis noch die Anzahlung geleistet wurden, wird eine Mahnung per E-Mail versandt. Sollte 10 Tage nach der Mahnung noch immer keine Überweisung getätigt worden sein, sehen wir den Vertragsabschluss als nichtig an.



3. Mindestteilnehmerzahl

Die angebotenen Kajak-Kurse können nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 10 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann den eingezahlten Betrag in voller Höhe zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Wir sind verpflichtet, den Kunden so früh wie möglich zu informieren, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.



4. Rücktritt:

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; allerdings müssen wir dann folgende Bearbeitungs- und Entschädigungsbeträge verlangen:

-bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% vom Reisepreis

-bis 21 Tage 40%

-bis 14 Tage 50%

-bis 7 Tage 60%

-weniger als 7 Tage und bei Nichterscheinen 80%

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Zahlung ist das Datum des Poststempels. Sie haben das Recht, Ihren Reiseplatz jederzeit einer anderen geeigneten Person zu übertragen. Eine Umbuchungsgebühr entsteht hierbei nicht.



5. Pass-, Zoll-, Visabestimmungen:

Für alle beim Grenzübertritt notwendigen Reisedokumente ist jeder selbst verantwortlich.



6. Haftung:

Kajakfahren ist eine Sportart, bei der kleine Verletzungen vorkommen können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kenterungen Bestandteil des Kajakfahrens sind. Der Veranstalter haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, wenn diese auf ein Verschulden des Veranstalters oder auf die mit der Durchführung beauftragten Person zurückzuführen sind. Die Teilnahme an den angebotenen Kajak-Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vertragspartner (Kunde) ist verpflichtet, bei Unfällen oder Kenterungen alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden an Mensch, Material und Natur so gering wie möglich zu halten.

Die Haftung des Veranstalters ist außer bei grober Fahrlässigkeit auf max. den dreifachen Reisepreis beschränkt.



7. Leistungen:

Wir sind bemüht, die in den Reisebeschreibungen aufgeführten Leistungen zu erbringen, jedoch liegt eine Reise dieser Art nicht im Rahmen des Üblichen und verlangt eine flexible Handhabung.

Der Veranstalter behält sich vor, bei höherer Gewalt (Hochwasser, Niedrigwasser, Unwetter etc.) eine Tour zur Sicherheit aller Teilnehmer abzusagen oder einzuschränken. Es wird in solchen Fällen ein Ausweichprogramm angeboten.



8. Recht:

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. In allen Fällen ist der Gerichtsstand Frankfurt/Main.



9. Kündigung:

Der Veranstalter/Reiseleiter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kommt eine Kündigung zustande, behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

Teilnehmer, welche unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder ähnlichen Substanzen stehen, werden ohne Anspruch auf Ersatz vom Kajak-Kurs ausgeschlossen.



10. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

 

















Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Oktober 2008 für die ausgeschriebenen Kajak-Kurse von Daniel Fenzl.